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   BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16   

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https://dejure.org/2016,21624
BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16 (https://dejure.org/2016,21624)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16 (https://dejure.org/2016,21624)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 (https://dejure.org/2016,21624)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 765a Abs 3 ZPO
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: Berücksichtigung der Suizidgefahr des Räumungsschuldner bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz gem § 765a ZPO - Unzulässigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Räumung des bewohnten Versteigerungsobjekts nach Erteilung des Zuschlags zur Abwehr schwerer Nachteile

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: Berücksichtigung der Suizidgefahr des Räumungsschuldner bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz gem § 765a ZPO - Unzulässigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Räumung des bewohnten Versteigerungsobjekts nach Erteilung des Zuschlags zur Abwehr schwerer Nachteile

  • rechtsportal.de

    Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Räumung des bewohnten Versteigerungsobjekts nach Erteilung des Zuschlags zur Abwehr schwerer Nachteile

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz gegen Räumung: Selbstmordgefährdung muss umfänglich dargelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Suizidale Gefährdungslage muss substantiiert werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01

    Offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die einstweilige Anordnung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Nur bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde kommt es zu einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.2016 - 1 BvQ 8/16

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die einstweilige Anordnung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Dabei haben die Gründe, welche die Beschwerdeführerin für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
    Dabei haben die Gründe, welche die Beschwerdeführerin für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.09.2017 - 2 BvQ 60/17

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die einstweilige Anordnung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 -, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer

    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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